sehr gee ich habe mir die pläne angeschaut die mir zur unterschirft vorgelegt worden sind. Terasse ist eine beeinträchtigung meiner garten/terasse und kann dem nicht zustimmen. fühle mich beobachtet. bei der durchsicht der pläne ist mir aufgefallen das im rückwärtigen bereich das bestandsgebäude nicht korrekt dargestellt wurde. in der legende sind die wandkennzeichnungen ist der bestand mittelgrau kekennzeichnet. die tatsächlcihe situation sieht aber anders aus. Aus meiner bautätigkeit weiss ich noch das 40% der Grundstücksfläche überbaut werden darf, ich gehe davon aus das Sie auch hier die überbauten inkl. kfz-stellplätzen überprüft haben. Ebenso gehe ich davon aus das die notwendige Abstandsflächen im Bereich des Schuppens eingehalten wurden. Unabhängig von der Bebauung finde ich es schade das viel befestigte und wenig Grünfläche in nachbars garten ist. sehr geehrter herr vielen dank für die unterlagen zu ihrem geplanten bauvorhaben. mittlerweile konnte ich sie sichten und habe mich mit meiner frau beraten. aus den unterlagen kann ich leider keine lösung bezüglich des abluftrohres und der sicherung unserer aussenwand entnehmen. wie schon erwähnt befindet sich unter unserem nördlichen gebäudeteil ein historischer gewölbekeller dessen gemauerte Wände für eine üppige fundamentierung auf ihrem gelände höchstwahrscheinlich nicht stand halten können. Vor Baubeginn sollte deshalb eine gemeinsame Besichtigung und Dokumentation des Bestandes stattfinden. Sowie eine Klärung der Sicherung unserer Aussenwand vor Witterungseinflüssen während der Bauzeit. z.b. würden wir es begrüssen wenn wir unmittelbar nach dem Abbruch des Schuppens auf ihr Grundstück dürften um unsere AUssenwand zu dämmen und zu verputzen. Durch die von Ihnen geplanten terasse der Wohnung zwei sehen wir unsere unsere Garten durch die Blickbeziehung beeinträchtigt. In unserem Gespräch hatte ich verstanden das sie eine Dachterasse zur strasse haben wollen und nach hinten lediglich eine Terasse im Erdgeschoß. Eine Unterschrift auf Ihre Plände