Informationen für Tagespflegepersonen

  • Kindertagespflege in Bonn: allgemeine Infos
  • neue Satzung Kindertagespflege vom 30.08.2023: Hier
  • Wichtige Formulare der Stadt Bonn: Hier
  • Vertretungsmodell in Bonn: Hier

Forbildungsanerkennung Netzwerk: PDF hier

Anerkannte Bildungsträger in Bonn: Hier

Urteil, VG Köln, 12/2013: Erzieher/innen müssen keine zusätzliche Ausbildung zur TPP machen: Hier

Urteil, OVG Münster, 02/2013: Geeignete TPP haben grundsätzlich Anspruch auf eine Pflegeerlaubnis für fünf Kinder: Hier

Urteil, OVG Münster, 08/2016: Generell dürfen TPP bis zu acht Kinder betreuen, jedoch nur fünf gleichzeitigHier
(s. hier Randnummern 93 – 97)

Fakten und Empfehlungen zur Kindertagespflege 01/2020

Fakten und Empfehlungen zur Kindertagespflege 01/2019

Fakten und Empfehlungen zur Kindertagespflege 01/2018

Fakten und Empfehlungen zur Kindertagespflege 01/2017 

Mitglieder der IGBT erhalten monatlich eine Mitteilung mit interessanten Tipps. Bisher sind erschienen:

1/17:     Vertretungsanträge

2/17:     Acht Tagespflegeverträge, obwohl nur fünf Kinder auf der PE stehen?

3/17:     Auslastung der angebotenen Betreuungszeit

4/17:     Sachkostenanteil zu gering!

5/17:     Urlaub geplant und keine Vertretung in Sicht?

6/17:     Plötzlich ein Kita-Platz, die Eltern kündigen – was nun?

7/17:     Darf man Kinderfotos über WhatsApp verschicken?

8/17:     Muss ich mir für Heilig Abend und Sylvester einen Urlaubstag anrechnen?

9/17:     Kann ich das Verpflegungsgeld von der Steuer absetzen?

10/17:   Darf das Jugendamt die Boni von der hälftigen Rückerstattung der Krankenversicherungsbeiträge abziehen?

11/17:    Wer liest schon die Rechtsbehelfsbelehrung?

12/17:   Mündlich oder schriftlich – wie kommuniziere ich mit Netzwerk und Jugendamt?

 

1/18:     Bekomme ich laufende Geldleistung, wenn die Eltern plötzlich kündigen und das Kind nicht mehr zu mir bringen?

2/18:     Gilt eine Aufnahmegebühr als Zuzahlung?

3/18:     Unfallversicherung der Tagespflegekinder, für die man kein Geld vom Jugendamt bekommt?

4/18:     Die Eltern kündigen fristlos. Dürfen die das?

5/18:     Eine Probezeit im Betreuungsvertrag?

6/18:     Die neue Datenschutz-Grundverordnung – was ist wichtig für uns?

7/18:     Entzug der PE – eine leere Drohung?

8/18:     Antrag zu spät gestellt – na und?

9/18:     Widerspruch einlegen in Sankt Augustin – nicht so einfach wie in Bonn!

10/18:   Wenn ein Unfall passiert …

12/18:    Was ist, wenn mich ein Anwalt abmahnt, weil angeblich etwas Unzulässiges auf meiner Homepage steht?“

Unter Mitwirkung der IGBT :
Das Vertretungsmodell für Kindertagespflege in Bonn Hier
Die „AG Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege für Bonn“ arbeitet aktuell auch an einer Lösung für Großtagespflegestellen. Erfahrungsberichte und Tipps zum Thema können gerne an unsere email-Adresse gesendet werden; sie werden an die AG weitergeleitet.